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Classroommanagement

1. Grenzen – Umgang bei Grenzüberschreitung

In unserer Rolle als Lernbegleiter für ein gutes soziales Miteinander wollen wir die Kinder in ihrer Sozialentwicklung unterstützen. Ein gutes Miteinander funktioniert nur, wenn alle die Regeln der Gemeinschaft beachten. Daher lernen die Kinder:

Grenzziehung ist notwendig:

  • wo eindeutig Gefahren drohen,[1]
  • wo ohne solche Grenzen Menschen verletzt, gekränkt, erniedrigt werden,
  • wo Grenzen der Belastbarkeit erreicht sind (z.B. permanente Geräusche,…).[2]

Klassenregeln

Jede Klasse entwickelt Regeln, damit alle Kinder einer Klasse gemeinsam arbeiten, lernen und sich wohl fühlen können. Uns ist wichtig, dass die Kinder in die Festlegung der Regeln einbezogen werden, damit sie sich auch dafür verantwortlich fühlen.

Die Regeln werden an geeigneter Stelle im Klassenraum sichtbar gemacht. Man kann sie auch unterschreiben lassen, um den Aspekt: „Dafür übernehme ich Verantwortung“ zu verstärken.

Schulordnung

Gemeinsam mit der OGS haben wir eine für Vor- und Nachmittag gültige Schulordnung entwickelt. Diese ist verbindlich für alle Mitglieder der Schule.[3]

Ergänzende Sicherheitsregeln

  • Eingrenzung des Pausengeländes: Pausenspiele sind ausschließlich auf dem Schulhof, in der Pausenhalle und im Steingarten erlaubt. Eine Sportplatznutzung ist zur Zeit nicht erlaubt.
  • Die Pausenregeln (beim Gong sofort vom Pausenhof in die Klasse gehen, auf dem Gelände bleiben, also auch nicht hinter dem Variellbau spielen) müssen dringend beachtet werden, damit die Kinder beaufsichtigt werden können.
  • Es dürfen immer nur zwei Kinder zur Toilette gleichzeitig gehen, kein Kind soll alleine gehen.
  • Klettern ist ausschließlich an der Kletterwand erlaubt, nicht auf Bäumen.

Konsequenzen bei Grenzüberschreitung

Bei Regelabweichungen muss das Kind mit unserem Regelverstoßblatt[4] sein Verhalten reflektieren.

Sollte eine Regelabweichung mehrfach auftreten, werden die Eltern benachrichtigt und die Lehrerin setzt Ordnungsmaßnahmen ein (wie z.B. Pausenverbot).

2. Die Trainingsraummethode - Störungen pädagogisch sinnvoll entgegenwirken

Unser Kollegium arbeitet mit einem einheitlichen Konzept, um Unterrichtsstörungen entgegenzuwirken. Wichtig ist uns, dass wir für die Kinder nachvollziehbar und konsequent als Erzieher handeln. Unser grundlegendes Motto: „Hilf mir, es selbst zu tun“ fanden wir besonders gut in der Trainingsraummethode[5] umgesetzt.

Eigenverantwortung stärken

Oberste Priorität hat der Schutz lernbereiter Schüler vor „Unterrichtsstörern“. Schülerinnen und Schüler lernen, dass sie über ihr Verhalten selbst entscheiden und deshalb auch selbst verantwortlich sind. Sie lernen, dass die Reflexion über das eigene Verhalten keine Strafmaßnahme ist. Dadurch erziehen wir die Kinder zu Verantwortlichkeit für das eigene Tun und Handeln.

Grundrechte im Unterricht

Folgende Grundrechte sind uns wichtig und die Basis für die Trainingsraummethode:

  • Jede Lehrerin hat das Recht, ungestört zu unterrichten und die Pflicht, für einen guten Unterricht zu sorgen.
  • Jeder Schüler und jede Schülerin hat das Recht, guten Unterricht zu bekommen und die Pflicht, für einen störungsfreien Unterricht zu sorgen.
  • Alle müssen die Rechte der anderen akzeptieren und ihre Pflichten erfüllen. [6]

Weitere Regeln, die der Klasse wichtig sind, können dies ergänzen.

Zuweisung zum Trainingsraum für eigenverantwortliches Denken

1. Störung: Das Kind entscheidet, ob es in den Trainingsraum geht oder Regeln beachten möchte 

2. Störung: Das Kind hat sich entschieden in den Trainingsraum zu gehen, sonst hätte es die Regeln beachtet

Die Lehrerin notiert die Störungen sowie weiteres auffälliges Verhalten. Dadurch hat die durchführende Kollegin die Informationen für das Reflexionsgespräch. Die Lehrerin gibt dem Kind einen zeitnahen Termin für das Gespräch und trägt den Termin in die Liste im Lehrerzimmer ein.

Im Trainingsraum

Die Kinder werden zum festgelegten Termin von einer Kollegin oder unserem Schulsozialarbeiter abgeholt. Sollte der Termin außerhalb der regulären Unterrichtszeit liegen, werden die Eltern über den Termin informiert. Die Kollegin/Der Sozialarbeiter reflektiert mit dem Kind das Verhalten, dass zur Störung geführt hat.

Ziel ist es, dass das Kind Einsicht in sein Fehlverhalten zeigt. Gemeinsam werden Gründe reflektiert, die zu dem Verhalten geführt haben und alternative Verhaltensreaktionen überlegt. Dies wird in einem Protokoll festgehalten und den Eltern zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorgelegt.

Einführung

Alle Kollegen nutzen seit 2009 das Konzept wie folgt:

  • Die Kollegen besprechen den Hintergrund, die Klassenregeln und Sinn und Procedere mit ihrer Klasse und setzen das Programm ein.
  • Auf den Elternabenden werden die neuen Eltern darüber informiert.
  • Die OGS Mitarbeiter setzen das Konzept am Nachmittag um, hier besonders um verantwortungsvollen und störungsfreie Hausaufgabenzeit zu fördern.

Probleme und Perspektiven

  • Diese Methode funktioniert nur, wenn das Kind fähig ist, Einsicht in sein Verhalten zu entwickeln und den eigenen Anteil, die eigene Verantwortung zu sehen. Maßnahmen bei Kindern, die noch keine Einsicht in ihr Fehlverhalten zeigen, müssen individuell überlegt werden. In besonderen Fällen haben wir gute Erfolge mit dem modifizierten Verhaltenstraining erfahren.[7]
  • Da nur wenige Lehrerstunden aus dem Förderdeputat zur Verfügung stehen und die Schulsozialarbeiter nur zweimal pro Woche in der Schule sind, entstehen möglicherweise Wartezeiten für die Kinder. Die Schulkonferenz empfiehlt bei Bedarf weitere Förderstunden dafür zu nutzen.

 

3. Verhaltensmodifikation – Arbeit mit positiven Verstärkerplan (Verhaltensplan)

Hat ein Kind Schwierigkeiten, ein angemessenes Arbeits- und/oder Sozialverhalten zu zeigen, dann wenden wir ein Verhaltenstraining nach der positiven Verhaltensmodifikation an:

Beobachtung des Fehlverhaltens - Mögliche Trainingsbereiche

Die Lehrerin beobachtet das Fehlverhalten und notiert ganz konkret die notwendige Verhaltensänderung. Sie sucht das Gespräch mit dem Team und ergänzt ihre Beobachtungen. Sie führt ein Gespräch mit dem Kind und den Eltern. Es werden Schwerpunkte der Verhaltensänderung besprochen und die dringlichsten konkreten Ziele werden festgehalten.

Kontingenzverträge mit Kindern, Eltern und Lehrern

Die Lehrerin schließt mit den Eltern und dem Kind einen Vertrag, in dem die Verantwortlichkeiten für den Verhaltensplan besprochen und notiert werden. Maximal 3 Schwerpunkte werden konkret formuliert und mit dem Kind abgestimmt.

Die Lehrerin gibt dem Kind einen , wenn das gewünschte Ziel in der Zeit erreicht wurde (pro Stunde, pro Doppelstunde). Die Eltern werden durch tägliche Unterschrift eingebunden und darum gebeten, die positive Verstärkung zu unterstützen statt zu strafen. Die Eltern werden gebeten, am Ende der Woche eine Belohnung bei ausreichenden  zu geben – Schwerpunkt liegt darauf, dass es keine materielle Belohnung sein soll und sie soll für das Kind erreichbar sein.

Das Kind trägt die Verantwortung seinen Plan der Lehrerin bzw. den Eltern vorzulegen und um Eintragung bzw. Unterschrift zu bitten. Es wird ein Termin für das nächste Gespräch festgelegt, Zeitraum 2-3 Monate. Alle Beteiligten unterschreiben den Vertrag und erhalten eine Kopie. Nach 2-3 Monaten wird gemeinsam reflektiert, bleiben die Ziele bestehen, sind sie bearbeitet, ergeben sich neue Schwerpunkte…

Positive Verstärkung und Selbstkontrolle durch den Verhaltensplan

Durch den Verhaltensplan lernen die Schüler, ihr Verhalten selbst zu beobachten und zu regulieren, indem sie Verstärker für das Erreichen des erwünschten Verhaltens erhalten, dies kann ein Smiley oder ein Stempel in dem entsprechenden Feld sein.

Wenn ein bestimmtes Verhalten in einer Stunde nicht gezeigt werden konnte (z.B. Blätter abheften), wird durch einen Schrägstrich im Feld dies transparent gemacht.

Wichtig ist, dass unerwünschtes Verhalten nicht notiert wird, da es keine Bewertungsliste sondern eine Verstärkung positiven Verhaltens darstellt. Dem Kind wird ja durch Freibleiben des Feldes die mögliche Verstärkung entzogen.

[1] s. Reflexion und Konsequenzen

[2] s. Trainingsraummethode

[3] s. Schulordnung

[4] s. Regelverstoßreflexion

[5] nach Dr. Heidrun Bründel und Erika Simon (http://www.trainingsraum-methode.de/index.htm)

[6] s. Anhang: Grundgebot und Regelblatt

[7] s. Verhaltensmodifikation - Verhaltenstraining